Spendenaktion „Gemeinsam mehr bewegen!”

Sie kennen das: Es gibt Menschen, Projekte, Initiativen, Vereine, die man für das, was sie tun, bewundert. Zum Beispiel für ihr Engagement im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Diese Menschen könnten mehr bewegen, doch manchmal fehlen hierzu die finanziellen Mittel.

Sie können das ändern. Unterstützen Sie die, die es am meisten benötigen! Nennen Sie uns einen Verein, eine Institution oder eine Einrichtung mit einem gemeinnützigen, sozialen oder kulturellen Projekt, das einer finanziellen Unterstützung bedarf.

Und so funktioniert der Wettbewerb

Alle volljährigen Mitglieder der Volksbank Mittlerer Neckar eG können mitmachen und uns ihren Favoriten nennen, der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und seinen Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Mittlerer Neckar eG hat. Die Spende muss für eine konkrete Anschaffung im Jahr 2024 genutzt werden.

Folgende Maßnahmen können für die Spendenvergabe in Betracht kommen:

  • Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes oder des Heimatgedankens,
  • Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports,
  • Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.

Wichtiger Hinweis:
Die Verwendung der Spende darf nur zur Finanzierung konkreter Projekte im Jahr 2024 und nicht zur Kapitalbildung verwendet werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spende weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet wird.

Beispiele für Anschaffungen:

  • Einrichtung und Ausstattung von Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen mit Büchern, Sport- und Spielgeräten, Freizeitmaterial und Ähnliches.
  • Sonderausstattungen für Krankenhäuser, die nicht zu deren Pflichtaufgabe als Krankenhausträger gehören. Gefördert werden z. B. Einrichtungsgegenstände einer Dialyseabteilung, Ausstattung eines Spielzimmers der Kinderabteilung, Defibrillator usw.
  • Schule: Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln und Einrichtungsgegenständen zu Unterrichtszwecken für Schulen, soweit dies nicht zu den Pflichtaufgaben des Schulträgers gehört. Gefördert werden können z. B. wirtschaftskundliches Unterrichtsmaterial, Ausstattung von Schulbibliotheken, Auszeichnungen für Schüler in Form von Sachpreisen, Gestaltung des Schulhofes.
  • Kirchen und Kirchengemeinden: Ausstattung von Jugendräumen und Altenbegegnungsstätten, Renovierung und Neubau von Kirchen, Kauf bzw. Restauration von Kirchenorgeln.
  • Sozialstation: Ausstattungen der Station sowie Anschaffungen von Fahrzeugen.
  • Wohlfahrtspflege (mit näherer Beschreibung), wie z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband und Diakonisches Werk (z.B. Anschaffung Beschäftigungsmaterial für Senioren-Begegnungsraum)
  • Technisches Hilfswerk: Anschaffungen bzw. Finanzierung von Rettungs- und Kranken-transportwägen, Einrichtung von Unfallrettungsfahrzeugen, Sanitätsbedarf, Einrichtung von Sanitätsräumen, Notdienstzelte, Funkgeräte, Beatmungsgeräte, Ausrüstung des Rettungsdienstes, Geräte und Werkzeuge zur Befreiung eingeklemmter Verletzter, Handlampen und Krankentragen, Einsatzzüge usw.
  • Freiwillige Feuerwehr: Anschaffungen für Feuerlöschzwecke, z. B. Atemschutzgeräte, Unfall-/ Rettungswerkzeuge, Schutzkleidung. Fortbildungsmaßnahmen nur für Jugendfeuerwehr.
  • Heimatvereine / Heimatmuseen / Narrenzünfte / Heimat- und Brauchtumspflege: Anschaffung von Trachten, Herstellung historischer Gegenstände.
  • Gesangs- und Musikvereine: Anschaffungen von Noten, Musikinstrumenten, Uniformen.
  • Sportvereine: Sportgeräte für die Jugend, Trikots, Bälle, Preise, Pokale etc.
  • Sonstiges: Aufstellen von Ruhebänken, Baumspende, Erstellung oder Restaurierung eines Dorfbrunnens.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Per Online-Bewerbungsbogen. Dieser ist ab Wettbewerbsstart auf der Homepage der Volksbank Mittlerer Neckar eG zu finden. Neben den Kontaktdaten, bitten wir Sie kurz die Aktivitäten des Vereins, der Einrichtung bzw. Institution zu beschreiben. Welche Anschaffung genau geplant ist und mit welchen Kosten diese Anschaffung verbunden ist.

Nachdem Sie Ihre Angaben bestätigt haben und diese von unserer Seite aus geprüft und freigeschaltet wurden, erhalten Sie als Bestätigung für Ihren Vorschlag eine E-Mail.

Kann eine Bewerbung abgelehnt werden?

Wenn die Bewerbungskriterien nicht erfüllt werden, informieren wir Sie per E-Mail.

Spende/Verwendungsnachweis

Die Förderung wird als Spende an den ausgewählten Verein, Einrichtung etc. überwiesen. Im Gegenzug erhält die Volksbank einen entsprechenden Verwendungsnachweis unter Angabe der konkreten Anschaffung im Jahr 2024.

Wie erfolgt die Bewertung?

Für die Regionalbereiche Esslingen, Kirchheim und Nürtingen gibt es jeweils eine Mitglieder-Jury. Sie trifft nach Bewerbungsschluss eine Auswahl und verteilt die regionalen Spendengelder.

Alle Vorschläge, die es in die Auswahl geschafft haben, werden mit einer Spende von mindestens 500 Euro und maximal 2.500 Euro prämiert. Diese Vorschläge inkl. Spendensummen werden im Internet kommuniziert.

Alle Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, ihren drei Wunschprojekten per Online-Voting auf unserer Internetseite unter https://www.v-mn.de ihre Stimme zu geben.

Die Projekte mit den meisten Stimmen je Regionalbereich erhalten zusätzlich zu ihrer bereits gewährten Spendensumme 1.500 Euro für den 1. Platz, 1.000 Euro für den 2. Platz und 500 Euro für den 3. Platz.

Wann werden die Gewinner informiert?

Die Gewinner des Online-Votings werden ebenfalls im Internet bekannt gegeben.

Ablauf der Spendenaktion

  • 2. April bis 31. Mai
    • Verein, Einrichtung oder Institution für die Spendenaktion vorschlagen
  • 10. Juni bis 30. Juni
    • Online-Voting für Mitglieder
  • Juli
    • Mitglieder-Jury